Gutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden durch Gerichte meist an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt. Notwendig wird die Hinzuziehung eines ö.b.u.v. Sachverständigen immer dann, wenn sie ausdrücklich vorgeschrieben ist oder wenn dem Gericht auf dem Gebiet die erforderliche Sachkunde fehlt um Tatsachen festzustellen bzw. Fachfragen zu beantworten.

Privatgutachten

Privatgutachten werden von einer Partei, meist Unternehmen, private Personen, Behörden oder Versicherungen in Auftrag gegeben. Ein objektives und überzeugendes Gutachten kann Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien ausräumen, helfen eine Einigung zu erzielen und den Weg zur Schadensbehebung erleichtern.

In vielen Fällen reicht es vorerst aus eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um schon im Vorfeld plausible Informationen und anfängliche Lösungsansätze zu erhalten, um die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Dadurch lassen sich zunächst Kosten einsparen und womöglich einen Streit vor Gericht vermeiden.

Schiedsgutachten

Insbesondere im Zuge der außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten von großer Bedeutung. Das Schiedsgutachten stellt eine schnelle, effektive und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit zur Streitbeilegung dar. Die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen sind abschließend und mit rechtsbindender Wirkung für beide Parteien bindend.