Beweissicherung

Oftmals werden Beschädigungen und Veränderungen am Objekt, wie sie z. B. durch angrenzende Baumaßnahmen entstehen, erst bei Beendigung der Arbeiten erkannt. Um berechtigte von unberechtigten Forderungen abgrenzen zu können, wird vor Beginn einer Baumaßnahme eine Beweissicherung durchgeführt.

Zur Historie ..,

die Beweissicherung wurde bereits vor dem Zweiten Weltkrieg überwiegend bei innerstädtischen Großprojekten, meist unter Einsatz personalintensiver Beteiligung, durchgeführt. Die Feststellungen vor Ort wurden im Beisein aller Betroffenen meist handschriftlich vor Ort protokolliert und durch händische Skizzen und Zeichnungen festgehalten. Eine solche sehr kostenintensive Beweissicherung wird heute meist allein durch eine neutrale objektive und unabhängige Person, dem ö.b.u.v. Sachverständigen, durchgeführt.

Unter Einsatz digitaler Hilfsmittel ist es heutzutage nicht mehr in jedem Fall erforderlich, z. B. aufwendige Risskartierungen zeichnerisch darzustellen. Durch hochauflösende digitale und GPS-gestützte Fotografie ist z. B. die Veränderung einer vorhandenen Rissbildung deutlich erkennbar und vergleichbar.

Die vorsorgliche Beweissicherung

Die vorsorgliche Beweissicherung stellt eine präventive –also eine vorbeugende– Maßnahme dar, die grundsätzlich vor Beginn einer Baumaßnahme oder gezielt vor einer Risikobehafteten baulichen Aktivität durchgeführt wird.

Sie stellt durch die aus der Zustandsfeststellung erlangten Kenntnisse weiterhin das wichtigste Werkzeug für das Risikomanagement der ausführenden Bauunternehmung dar, und kann somit später eingebrachte Haftungsansprüche ausgewogen regulieren.

Jede Straßen-, Tief- und Vortriebsbaumaßnahme ist ein Unikat und birgt durch die unterschiedlichsten Bauverfahren die Gefahr einer Schädigung an benachbarten Gebäuden.

Oft wird in der Planungsphase ausschließlich die eigentliche Baumaßnahme berücksichtigt, das umliegende Baufeld wird dabei oft nicht beachtet.
Voruntersuchungen in Form einer Baugrunderkundung werden zu jeder Baumaßnahme ausgeführt und sind selbstverständlich, das umliegende Baufeld jedoch bleibt meist unberücksichtigt.

Der praxiserfahrene Sachverständige bekommt während der Zustandsfeststellung ein "Gefühl" für das gesamte Objekt, kann meist schon Schwachstellen im Gebäude erkennen und Empfehlungen zur Bauausführung aussprechen.
Meist ist es kostengünstiger, unter geringen Mehraufwendungen bekannte Schwachstellen der Nachbarbebauung zu berücksichtigen, als später kostenintensive Sanierungsmaßnahmen, unter Anerkennung von Rechtspflichten, zu unterliegen.

Mögliche Zwischenuntersuchungen und eine abschließende Schlussfeststellung, lassen nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine aussagekräftige Grundlage zur Ursachenforschung und möglichen Schadensregulierung entstehen.

Die akute Beweissicherung

Die akute Beweissicherung wird durchgeführt, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Dadurch werden die Schäden vor Weiterführung der Baumaßnahme oder vor einer Schadenssanierung gesichert. Auch beim Wechsel verschiedener Gewerke oder auf andere Unternehmer innerhalb der Baumaßnahme wird die akute Beweissicherung als vorbeugende Tatsachenfeststellung durchgeführt.