Erschütterungsmessungen
In der DIN 4150 werden Erschütterungen im Bauwesen geregelt und legt deren Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden sowie die Einwirkung auf bauliche Anlagen durch Anhaltswerte fest.
Immer schlanker werdende konstruktive Bauteile lässt die Schwingungsanfälligkeit an Bauwerken erhöhen.
Oft werden die im Tiefbaubereich entstehenden Erschütterungen auf die umliegenden baulichen Anlagen unterschätzt, so dass diese schon bei Beginn der Bauarbeiten u. a. zu Schäden an Gebäuden führen können. Sind die Schäden erst einmal aufgetreten, kann nur noch Schadensminimierung und Schadenssanierung betrieben werden, was immer zu immensen Kosten führt.
Vorsorglich werden bei Beginn der erschütterungsintensiven Arbeiten Referenz- o. Tagesmessung empfohlen.
Bei Dauererschütterungen werden Langzeitmessungen mit Alarmierungseinrichtungen per SMS, Mail oder einem visuell-akustischen Alarmgeber installiert. Diese Erschütterungsmessungen werden Online überwacht und können per Fernzugriff eingesehen und gesteuert werden.
Nach Auswertung der Messergebnisse wird eine Beurteilung der auf die umliegenden Gebäude mit Bezug auf die DIN 4150-3 erstellt und das Gefahrenpotenzial auf mögliche Schädigungen schon vor Baubeginn ermittelt.